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Solarstromanlage als Renditeobjekt

Ihre Photovoltaik-Anlage als Renditeobjekt

Mit dem Betreiben einer Solarstromanlage haben Sie sich nicht nur für eine zukunftsweisende Technologie, sondern auch für eine gewinnbringende Investition entschieden. Denn Ihre Anlage wird gefördert: durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung sowie die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

20 Jahre garantierte Einspeisevergütung

20 Jahre garantierte Einspeisevergütung

Haben Sie beispielsweise im Jahr 2011 eine Anlage auf Ihrem Dach in Betrieb genommen, erhalten Sie für 20 Jahre 30,06 Cent pro Kilowattstunde. Errichten Sie Ihr Solarkraftwerk im Jahr 2012, gehen 27,35 Cent pro Kilowattstunde auf ihr Konto. Doch nicht nur das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage spielt eine Rolle, auch der Anlagentyp und die Leistung haben Auswirkungen auf den Vergütungssatz.

Für den Solarstrom, den Ihre Photovoltaik-Anlage in das öffentliche Netz einspeist erhalten Sie mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.

Vergütungssätze ab 2012 (in Cent)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
Inbetriebnahmedatum ab 
 
01.01.2012
Von 10/2010 bis 10/20111 installierte Leistung (MW) 
bis 3.500
bis 4.500
bis 5.500
bis 6.500
bis 7.500
ab 7.500
Entspricht einer Degression von 
9%
12%
15%
18%
21%
24%
Gebäude
Gebäude bis 30 kWp
26,15
25,29
24,43
23,57
22,70
21,84
Gebäude ab 30 kWp
24,88
24,06
23,23
22,42
21,60
20,78
Gebäude ab 100 kWp
23,54
22,77
21,98
21,21
20,44
19,66
Gebäude ab 1000 kWp
19,63
18,98
18,33
17,69
17,04
16,39
Eigenverbrauch
bis 30 kW bis 30%
9,35
8,49
8,05
6,77
5,90
5,04
bis 30 kW ab 30%
14,15
13,29
12,43
11,57
10,70
9,84
bis 100 kW bis 30%
8,50
7,68
6,85
6,04
5,22
4,40
bis 100 kW ab 30%
12,88
12,06
11,23
10,42
9,60
8,78
bis 500 kW bis 30%
7,16
6,39
5,60
4,83
4,06
3,28
bis 500 kW ab 30%
11,54
10,77
9,98
9,21
8,44
7,66
Inbetriebnahmedatum ab 
01.01.2012
Von 10/2010 bis 10/2011 installierte Leistung (MW)) 
bis 3.500
bis 4.500
bis 5.500
bis 6.500
bis 7.500
ab 7.500
Entspricht einer Degression von 
9%
12%
15%
18%
21%
24%
Freilandanlagen
Konversionsflächen
20,08
19,42
18,76
18,10
17,44
16,77
Sonstige Freiflächen
19,21
18,58
17,94
17,31
16,68
16,04

 

Wichtig: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie!

Antrag
Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger gestellt. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet - ein schriftlicher Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.

Auszahlung
Für die Auszahlung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Daher sollte die Vergütung monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.

Das KfW-Programm „Solarstrom erzeugen“

Die KfW bietet bundesweit Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung an. Mittel aus den KfW-Programmen stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Das Förderprogramm „Solarstrom erzeugen“ richtet sich vor allem an Privatleute, die kleinere bis mittlere Anlagen installieren möchten.

Wer wird durch das Programm "Solarstrom erzeugen" gefördert?

  • Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 Euro, z. B. Privatpersonen
  • Gemeinnützige Investoren
  • Private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler
  • Landwirte

Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.

Was wird durch diese Solarförderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage sowie den Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Messeinrichtungen, Planung, Montage und notwendige Netzanschlüsse gedeckt.

Finanzierungsumfang
Der Höchstbetrag liegt bei 100 % der Kosten, maximal gefördert werden 50.000 Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Verzinsung
Die Zinsfestschreibung gilt wahlweise für 5 oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Antrag
Wichtig ist, dass der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt wird. Hierzu fügen Sie dem Antrag Ihre Kalkulation und den Kostenvoranschlag Ihres Fachhandwerkers bei.

Auszahlung
Sobald Ihnen die Rechnungen für Ihre Anlage vorliegt, reichen Sie diese bei der KfW ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nur wenige Tage später.